Kanton Aargau
Der Regierungsrat des Kantons Aargau eröffnet die Anhörung für die kantonale Umsetzung des Bundesgesetztes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Er will mit der vollen Ausschöpfung der neuen steuerlichen Instrumente und einer Tarifentlastung für alle Unternehmen die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandorts Aargau erhalten und für innovative Firmen weiter stärken. Sowohl gewinnstarke Konzerne als auch KMU profitieren. Die Gegenfinanzierung soll innerhalb des Unternehmenssteuerrechts erfolgen.
Mehr dazu erfahren Sie in der Medienmitteilung oder in der Anhörung.